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Buchen lfd. Geschäftsvorfälle
lfd. Lohnabrechnung
§ 6 Abs. 3 + 4 StBerG
Kontakt/ Impressum
      


Bei Übernahme Ihrer laufenden Lohnabrechnungen (mit den Einschränkungen wie unter Buchen lfd. Geschäftsvorfälle erwähnt) erhalten Sie folgende Dienstleistungen für:

  • Laufende Lohn- und Gehaltsabrechnungen (außer Baulohn)
  • Erstellung von Bescheinigungen (z. B. Arbeitsamt, Wohngeld)
  • Versendung der monatlichen Meldungen an SV-Träger
  • Erstellung der Jahresmeldungen zur Rentenvers. und Berufsgenossenschaft
  • Erstellung der Lohnsteueranmeldung
  • Jahresmeldungen
  • weitere Dienstleistungen auf Anfrage...

Fordern Sie unverbindlich ein Angebot bei uns an.







  



 
   
   
   
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